Theorie & Praxis

Theoretischer Grundstoff

Unsere Fahrlehrer unterrichten Dich in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhälst Du viele wertvolle Tipps und Informationen.

 

Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:

  1. Persönliche Voraussetzungen
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen
  3. Grundregeln
  4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
  5. Vorfahrt
  6. Verkehrsregelungen
  7. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  8. Andere Teilnehmer am Straßenverkehr
  9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver, Verkehrsbeobachtung
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besonderen Situationen
  12. Lebenslanges Lernen

 

Bei Ersterwerb einer Führerscheinklasse ist eine Grundausbildung von mindestens 12 Theorieeinheiten vorgesehen.

Solltest du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sein reduziert sich der Grundunterricht auf 6 Theorieeinheiten.

Der theoretischer Zusatzstoff Klasse B und S setzt sich zusammen aus:

  1. Technische Bedingungen, Personen und Güterbeförderung
  2. Fahren mit Solofahrzeugen und Zügen, umweltschonender Umgang mit Kraftfahrzeugen

Der theoretische Zusatzstoff der Zweiradklassen setzt sich zusammen aus:

  1. Fahrer / Beifahrer, Fahrzeuge
  2. Fahrtechnik und Fahrphysik
  3. Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
  4. Besondere Schwierigkeiten und Gefahren

Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (Curicularer Leitfaden).

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommst Du Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. So kannst Du jederzeit Deine persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Deinem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.


Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse M und S sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

 

Bist Du bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.

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Fürth

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